Tierische Nebenerzeugnisse im Katzenfutter

Was ist das?

Konventionelles Katzenfutter besteht nicht nur aus Fleisch. Es besteht auch aus Füllmaterial, den sogenannten tierischen Nebenerzeugnissen. Neben wertvollen Bestandteilen im Futter, wie eben reines Fleisch, dürfen auch minderwertige Bestandteile für die Herstellung von Katzenfutter verwendet werden. Dabei handelt es sich um alle Arten von Schlachtabfällen. Tierische Nebenerzeugnisse sind das, was Menschen nicht essen würden oder aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen nicht essen dürfen. Diese tierischen Nebenprodukte werden in drei Kategorien unterteilt: in gefährliche, weniger gefährliche und ungefährliche Stoffe. Diese Kategorisierung richtet sich nach dem Grad der Gefahr, die von ihnen für Menschen und Tiere beim Verzehr ausgeht.

Kategorie 1 (K1): Die gefährlichen tierischen Nebenerzeugnisse

In diese Kategorie fällt alles, was auf keinen Fall im Katzenfutter landen darf, beispielsweise alles, was von Tieren mit TSE („Rinderwahnsinn“) kommt. Zirkus-, Zoo- Heim- und Versuchstiere dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden und gehören deswegen in die Kategorie 1. Wildtiere, die mit übertragbaren Krankheiten infiziert sein könnten, dürfen nicht für Katzenfutter verwendet werden. Tiere, die Risikomaterial enthalten, wie zum Beispiel Medikamentenrückstände oder Rückstände von Umweltgiften, deren Menge den gesetzlichen Grenzwert übersteigen, sind ebenso zur Verwendung von Katzenfutter ausgeschlossen. Die Tiere und die von ihnen anfallenden Nebenerzeugnissen der Kategorie 1 sind grundsätzlich nicht lebensmitteltauglich.

Nebenerzeugnissen der Kategorie 1 sind grundsätzlich nicht lebensmitteltauglich!

Kategorie 2 (K2): Die weniger gefährlichen tierischen Nebenerzeugnisse

Als weniger gefährlich gelten Nebenprodukte von Tieren wie etwa Gülle oder Magen- und Darminhalte. Tiere und Tierteile, die Risikomaterial enthalten, das aber den Grenzwert nicht überschreitet, sind erlaubt. In Kategorie 2 fallen auch Tierkörper und Teile von Tieren, die nicht durch Schlachtung oder durch eine Tötung zum menschlichen Verzehr zu Tode kamen. So gelten etwas die Tiere, die im Zuge einer Seuchenbekämpfung getötet wurden, ebenfalls als weniger gefährlich. Des Weiteren zählen zur Kategorie 2 auch Föten, Embryonen, Samen, Eizellen und Geflügel, das tot im Ei liegt.

Kategorie 3 (K3): Die ungefährlichen tierischen Nebenerzeugnisse

Als ungefährliche tierische Nebenprodukte gelten Tiere bzw. Teile von Tieren, die geschlachtet wurden und insofern auch für den Menschen genusstauglich sind. Es sind Nebenerzeugnisse von Tieren, die nach einer Untersuchung als für den menschlichen Verzehr geeignet eingestuft und in einem Schlachthof getötet wurden. In die Kategorie 3 fallen alle Tierteile, die theoretisch zum menschlichen Verzehr geeignet sind, aber als genussuntauglich zurückgewiesen wurden, beispielsweise Geflügelköpfe, Häute, Felle, Hörner, Füße, Federn, Innereien und Schweineborsten. Als ungefährlich gelten aber auch das Blut und die Knochen von untersuchten Schlachttieren.

Ebenso werden Geflügel und Hasenartige und Teile von ihnen als ungefährlich eingestuft, wenn sie in einem landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet wurden. Auch Wassertiere und Teile von ihnen gehören in die Kategorie 3, etwa Schalen von Krebstieren und Fischabfälle. Es finden sich in dieser Kategorie Imkereinebenprodukte und ebenso auch Eier, Eierschalen und Eintagsküken.

Ungefährliche tierische Nebenprodukte!

Die Verwendung von tierischen Nebenerzeugnissen für Katzenfutter

Grundsätzlich darf alles tierische Material, das in die Kategorie 3 fällt, zur Herstellung von Katzenfutter verwendet werden. Die Rede ist oft von dem „K3-Material“. Tiernebenprodukte der Kategorien 1 und 2 hingegen, bedürfen zur Verwendung als Tierfutter eine besondere Genehmigung.

Wenn im Katzenfutter tierische Nebenerzeugnisse enthalten sind, sollten sie unbedingt auf der Packung deklariert, also einzeln aufgeführt sein. Prinzipiell sollte der reine Fleischgehalt im Futter immer höher sein als die Nebenprodukte. Ist es umgekehrt der Fall, handelt es sich um ein minderwertiges Futter mit viel minderwertigem Füllmaterial. Wird nur die Bezeichnung „tierische Nebenerzeugnisse“ genannt, diese aber nicht im Einzelnen aufgeführt, ist ebenfalls von einem minderwertigen Futter auszugehen. Denn eine mangelnde Information über den konkreten Inhalt eines Katzenfutters bedeutet nichts Gutes. Weitere Infos im Artikel: Hochwertiges Katzenfutter erkennen.

Oftmals wird darüber hinweggetäuscht, dass in einem Futter ein beträchtlicher Anteil tierischer Nebenerzeugnisse enthalten ist. Dann wird diese Bezeichnung einfach weggelassen und stattdessen aufgelistet, was im Futter enthalten ist: neben Fleisch auch Leber, Magen oder Herz. Auf diese Weise wird die negative Bezeichnung „tierische Nebenerzeugnisse“ vermieden und das K3-Material mit dem hochwertigen Fleisch gleichgesetzt.