Kleintiere- Was sagt das Mietrecht

Kleintiere: Was sagt das Mietrecht?

07. Jan, 2012

Bevor man sich mit dem Mietrecht bezüglich Haustiere in einem Mietobjekt befasst, muss man wissen, als was Haustiere gelten. In städtischen Wohngegenden versteht man meist unter Haustieren Tiere wie Hunde und Katze, als Kleintiere zum Beispiel  Fische. Im ländlichen Wohngebiet jedoch können Haustiere auch mal eine Kuh oder auch ein Pferd sein.

Der Mietvertrag

Steht in Ihrem Mietvertrag nichts zur Kleintierhaltung, so können Sie davon ausgehen, dass diese gestattet ist, es sei denn, es handelt sich hierbei um ein größeres Haustier wie eine Katze oder einen Hund. Die Menge an Kleintiere, das gewöhnliche Maß nicht übersteigen, da sich zum Beispiel durch eine ungewöhnliche hohe Anzahl Aquarien ein Gewichtsproblem ergeben kann. Auch beachten sollten Sie, dass Ihr Vermieter das halten giftiger oder gefährlicher Tiere wie Giftschlangen oder auch Giftspinnen verbieten kann, da von diesen Tieren eine Gefahr für die Mitbewohner des Mietobjekts ausgeht.

Die Tierhaltung

Die gewöhnlichen Störungen, wie Ruhestörung, die von Ihrem Tier ausgehen, müssen von den Anwohnern mehr oder weniger hingenommen werden. Dabei darf aber diese Störung nicht das gewöhnliche Maß überschreiten. Sollte zum Beispiel Ihr Hund hin und wieder bellen, ist dies in Ordnung, ständiges Bellen ist hingegen nicht erlaubt.

Besucher mit Tieren

Bringen Ihre Besucher Ihre Besucher für einen kurzen Zeitraum mit in Ihre Wohnung oder Ihr Haus, so ist dies auch bei einem Haustierverbot erlaubt. Sollte aber Ihr Bekannter zum Beispiel verreisen und Sie sich solange um dieses Tier kümmern, so ist dies nicht gestattet.

Was tun bei Haltungsverbot?

Sollte Ihr Vermieter Ihnen verbieten, ein Tier in dem besagten Mietobjekt zu halten, so müssen sie dies hinnehmen, es sei denn, Sie sind zum Beispiel als Blinder auf einen Blindenhund angewiesen oder auch wenn bereits andere Mieter ein Haustier halten. Im Großen und Ganzen aber sind generell die Interessen des Vermieters höher zu gewichten als die des Mieters.

Formklauseln die das Halten eines Tieres verbieten

Eine Klausel, die das Halten von Tieren im Allgemeinen verbiete, ist nicht wirksam. Dies gibt jedoch dem Mieter nicht automatisch das Recht, sich sorglos ein Tier anzuschaffen. Sie sollten, bevor Sie dies tun, auf jeden Fall zuerst den Vermieter um eine schriftliche Erlaubnis bitten.

Bild: panthermedia.net Jens Schierenbeck

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